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Beglaubigungen von Photovoltaikanlagen

Die nationale Netzgesellschaft Pronovo AG verlangt von jeder Stromerzeugungsanlage in der Schweiz eine Beglaubigung der Stromproduktion. Diese Beglaubigung bestätigt, dass alle Angaben den Normen entsprechend eingehalten werden und der Strom korrekt eingespiesen oder selber verbraucht wird.

Im europäischen Strommarkt wird mit sogenannten Herkunftsnachweisen (HKN) gehandelt.

Somit weiss der Konsument, welche Art Strom er bezieht - dies gilt für sämtliche Stromproduktionsformen (Wasserkarft, Photovoltaik, Kohlekraft etc.).

Die KEV gibt es ausschliesslich für die Produktion aus erneuerbaren Energieen wie Sonne, Biogas und Wasser. Hier erhält der Produzent direkt eine Zusatzvergütung von Pronovo AG.

Unsere Mitarbeiter führen gesamtschweizerisch Beglaubigungen ihrer Photovoltaikanlagen durch. Wir unterstützen Sie bei der administrativen Abwicklung der Produktionsdaten mit der schweizerischen Ausstellerin für Herkunftsnachweise pronovo.

Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

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